Nachgelagerte Besteuerung

Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie ausgezahlt werden (Auszahlungsphase). Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Zeit der Erwerbstätigkeit (Ansparphase) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (max. 20 000 EUR) steuerfrei. Der Übergang zur n. B. erfolgt schrittweise. Ab 2005 sind 60 v. H. der Aufwendungen zur Förderung der Altersvorsorge steuerfrei. In den Folgejahren wird der Prozentsatz um jeweils 2 Punkte angehoben, so dass ab 2025 die vollständige Steuerbefreiung bis zum Höchstbetrag greift. Im Gegenzug werden die ausgezahlten Renten schrittweise der Besteuerung unterworfen, Rentenbesteuerung, Altersvorsorgeaufwendungen.




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