Organstreitigkeit

verfassungsrechtliche Streitigkeit über den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Bundesorgane (oder anderer Beteiligter, die durch das GG oder die Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind, z.B. Fraktionen); zuständig sind das Bundesverfassungsgericht bzw. für entsprechende Streitigkeiten auf Landesebene die Landesverfassungsgerichte.




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