Parlamentarische Kontrolle

Die Kontrolle der vollziehenden Gewalt durch das Parlament kennzeichnet das parlamentarische Regierungssystem. Sie bewirkt ein gewisses Übergewicht der Volksvertretung. Wichtigste Mittel der p. K. sind das Misstrauensvotum gegenüber der Regierung (die Regierung bedarf zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Volksvertretung) und das Budgetrecht einschl. der Pflicht der Regierung, dem Parlament Rechnung zu legen, ferner das Recht zur Interpellation und zur Überweisung von Petitionen (Beschwerde- und Petitionsrecht) an die Regierung, die Befugnis, die Anwesenheit der Mitglieder der Regierung zu verlangen sowie Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Eine besondere Einrichtung der p. K. ist der Wehrbeauftragte. Auch im Bereich der Nachrichtendienste findet eine p. K. durch das parlamentarische Kontrollgremium statt (Nachrichtendienste).




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