Personalkredit

ist das Darlehen (Kredit), das (nur) durch die Person des Darlehensnehmers, Bürgen oder Mitschuldners gesichert ist. Hierfür gilt je nachdem das Darlehensrecht, Bürgschaftsrecht oder Schuldnermehrheitsrecht. Den Gegensatz zum P. bildet der Realkredit. Lit.: Weber, H., Kreditsicherheitsrecht, 8. A. 2006

Realkredit, Kreditvertrag (1, 2).




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