Realkredit

ist der durch Sachen gesicherte Kredit (z.B. Bodenkredit, Pfand) im Gegensatz zum Personalkredit. Lit.: Kerl, V., Bankaufsichtliche Anforderungen an den Realkredit, 2. A. 2002

Zumeist längerfristiger Kredit, der von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wird und zu Bedingungen gewährt wird, die für grundpfandrechdich abgesicherte Kredite üblich sind. Realkredite dienen überwiegend dem privaten Wohnungsbau. Auf ihre Vergabe haben sich Realkreditinstitute spezialisiert. Kreditinstitute rechnen die Grundpfandrechte bis zu 60% des Beleihungswertes (Beleihungsgrenze) als Sicherheit an, wobei der Beleihungswert der Wert ist, der dem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht von dem Kreditinstitut beigemessen wird. Zu den Realkrediten zählen auch zweitrangige Grundpfandrechte über die Beleihungsgrenze hinaus, wenn sie durch eine Bürgschaft der öffentlichen Hand zusätzlich gesichert sind. Werden Realkredite gegen die Eintragung von Grundschulden gewährt, so werden sie meist als Hypothekendarlehen bezeichnet.

ist die Bezeichnung für einen Kredit, der durch die Haftung von Sachen, und zwar - langfristig - meist durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld), gesichert ist; anders beim Personalkredit (Sicherung z. B. durch Bürgschaft). Der R. wird gewährt von Kreditinstituten, Pfandbriefbanken, Versicherungen sowie in geringem Maße von Privatpersonen. S. a. Kreditvertrag (2).




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