Pfalzgraf

(lat. Comes palatinus), 1) im fränkischen Reich: Hofbeamter, bald als ständiger Vertreter des Königs der regelmässige Richter des Hofgerichts (P.engericht); 2) im Mittelalter: Otto I. setzte für jedes Stammesherzogtum einen P.en zur Kontrolle der herzöglichen Verwaltung ein. Bis auf den P.en bei Rhein (Sitzachen, später Heidelberg) jedoch verloren die anderen P.en schnell jede Bedeutung. Dieser war Reichsvikar bei Thronvakanz.




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