Positivliste

Eine Liste der Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf, ist im Interesse einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen wiederholt diskutiert worden, geltendes Recht ist jedoch bislang nur eine Negativliste, die festlegt, welche Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen.




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