Realunion

Verbindung zweier souveräner Staaten unter demselben Monarchen und mit gemeinsamen Organen, heute nicht mehr gebräuchlich. Personalunion.

ist die verfassungsmäßig festgelegte Vereinigung zweier selbständiger Staaten unter einheitlichem Staatsoberhaupt und mit gemeinschaftlichen Einrichtungen bzw. Organen (z.B. Österreich-Ungarn 1867-1918). Lit.: Constantopoulos, D., Die Realunion, FS K. Hugel- mann 1959, 1, 133

ist eine auf Dauer berechnete Staatenverbindung unter demselben Staatsoberhaupt mit gemeinsamen Staatsorganen. Anders als die Personalunion beruht sie nicht auf dynastischem Zufall, sondern auf der verfassungsrechtlichen Vereinbarung gemeinschaftlicher Institutionen. Gemeinsam für die Gliedstaaten ist i. d. R. die Verwaltung der auswärtigen und der militärischen, mitunter auch der finanziellen Angelegenheiten. Trotzdem werden die Gliedstaaten als selbständige Völkerrechtssubjekte angesehen. Beispiele: Österreich-Ungarn 1867-1918; Schweden-Norwegen 1815-1905; Dänemark-Island 1918-1944.




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