Rechtsanalogie

Analogie.

ist die an mehrere rechtliche Bestimmungen anknüpfende Analogie (z.B. quasinegatorischer Anspruch). Sie ist eine Art der Analogie. Sie steht im Gegensatz zur Gesetzesanalogie, bei der nur eine einzelne Bestimmung analog angewandt wird. Lit.: Chanos, A., Begriff und Grundlagen der Rechtsanalogie, 1994

Analogie.

Analogie.




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