Registerpfandrecht

Der Begriff besagt, dass zur Entstehung eines bestimmten Pfandrechts die Eintragung in einem besonderen Pfandregister erforderlich ist, z. B. für das Pfandrecht an einem Luftfahrzeug (Flugzeughypothek).

Luftfahrzeuge, Schiffspfandrecht, Pfandbriefbanken (3).




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