Reichsacht

die Acht, die sich auf das Gebiet des gesamten Deutschen Reiches erstreckte. Nach dreimaliger Ladung vor Gericht wurde die einfache Acht über den Friedensbrecher verhängt. Die nächste Strafe war die R. Nach Jahr und Tag wandelte sich die R. zur unlösbaren Oberacht, so dass er friedlos wurde und von jedermann getötet werden konnte. Die R. war so in erster Linie prozessuales Zwangsmittel. Sie konnte nur vom Kaiser, nach Gründung des Reichskammergerichts (1495) von diesem ausgesprochen werden.

ist die für das ganze (erste) Deutsche Reich geltende Acht. Lit.: Battenberg, F., Reichsacht und Anleite im Spätmittelalter, 1986; Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 4. A. 2004

Acht.




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