Reichsversicherungsordnung (RVO)

Die ersten Sozialversicherungsgesetze, nämlich das ArbeiterkrankenversicherungsG (15. 6. 1883), das UnfallversicherungsG (6. 7. 1884) und das Invaliditäts- und AltersversicherungsG (22. 6. 1889) wurden am 19. 7. 1911 (RGBl. I 509) in einem einheitlichen Gesetzeswerk neugefasst und als „Reichsversicherungsordnung“ am 1. 1. 1914 mit dem EinführungsG (RGBl. I 839) in Kraft gesetzt. Sie enthält im Wesentlichen nur noch die Vorschriften über die Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, da die übrigen Gegenstände inzwischen in das Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden.




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