Reisegepäckversicherungist eine Sachversicherung (Versicherungsvertrag, 2 a), bei der nach näherer Maßgabe der Versicherungsbedingungen das mitgeführte Reisegepäck gegen Transportrisiken, Diebstahl usw. versichert ist.
Weitere Begriffe : Mahnverfahren, gerichtliches | Sozialbindung des Eigentums | Personalinformationssystem |
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