Sachverständiger Zeuge

ist ein Zeuge mit besonderer Sachkunde über die von ihm beobachteten Tatsachen.

Person, die im Gerichtsverfahren als Zeuge über von ihm wahrgenommene vergangene Tatsachen oder Zustände berichtet, zu deren Wahrnehmung besondere Sachkunde erforderlich ist (§ 415 ZPO, § 85 StPO). Zeuge vergangenen (in besonderen Fallgestaltungen auch gegenwärtigen) Geschehens, welcher aufgrund seiner besonderen Sachkunde Wahrnehmungen machen konnte. Im Unterschied zum Sachverständigen hat er also nicht im Auftrag der Strafverfolgungsorgane Beobachtungen gemacht und ist deshalb lediglich Zeuge und nicht Sachverständiger. Dies schließt es allerdings nicht aus, ihn ggf. zusätzlich als solchen zu vernehmen. Wegen der häufigen Verwechslung mit dem Sachverständigen ist die Bezeichnung als sachkundiger Zeuge begrifflich vorzugswürdig.

Sachverständiger.




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