SchiffskaufKaufvertrag über im Schiffsregister eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke (z. B. im Bau befindliche Schiffe oder Schwimmdocks). Auf den Schiffskauf finden nach § 452 BGB die Vorschriften über den Kauf von Grundstücken entsprechende Anwendung.
Weitere Begriffe : Folgerecht | zusammenfassende Meldung | Beitragsrückzahlung |
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