Schiffsregister

Eine Art Grundbuch für See- und Binnenschiffe, aus dem sich der Eigentümer (Reeder) und etwaige Belastungen (zum Beispiel mit Schiffshypotheken) ersehen lassen. Seit dem Jahre 1989 gibt es ein zweites, internationales Schiffsregister, in das deutsche Reeder Schiffe eintragen lassen können, die sie zwar unter deutscher Flagge, aber mit ausländischen Seeleuten bemannt fahren lassen wollen, für die dann das deutsche Arbeitsrecht nicht gilt. Diese Maßnahme soll das «Ausflaggen» deutscher Schiffe stoppen, wird aber von den Gewerkschaften bekämpft.

ein dem Grundbuch entsprechendes, vom Amtsgericht des Heimathafens geführtes Verzeichnis der meisten Seeschiffe und grösseren Binnenschiffe (See-Sch. bzw. Binnen-Sch.). Das im Eigentum einer natürlichen oder juristischen, der BRD angehörenden Person stehende, eingetragene Schiff wird rechtlich wie ein Grundstück behandelt, kann z. B. mit einer Schiffshypothek belastet werden. Eingetragen werden u. a. Name, technische Daten des Schiffs, Eigentümer, Schiffshypotheken. Eintragungen werden in einer Urkunde verbrieft. (Schiffszertifikat, Schiffsbrief). Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken.

Schiff; zum Seeschifffahrtsregister Seeschifffahrt.




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