Schiffsregister Eine Art Grundbuch für See- und Binnenschiffe, aus dem sich der Eigentümer (Reeder) und etwaige Belastungen (zum Beispiel mit Schiffshypotheken) ersehen lassen. Seit dem Jahre 1989 gibt es ein zweites, internationales Schiffsregister, in das deutsche Reeder Schiffe eintragen lassen können, die sie zwar unter deutscher Flagge, aber mit ausländischen Seeleuten bemannt fahren lassen wollen, für die dann das deutsche Arbeitsrecht nicht gilt. Diese Maßnahme soll das «Ausflaggen» deutscher Schiffe stoppen, wird aber von den Gewerkschaften bekämpft.
Weitere Begriffe : Entfernung | Volltrunkenheit | Rechtslage |
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