Schlussurteil

das Endurteil (Urteil), welches nach einem oder mehreren Teilurteilen über den Rest des Streitgegenstandes entscheidet und damit den Rechtsstreit im ganzen beendet. Im Sch. wird über die Kosten des Rechtsstreites einheitlich entschieden. Diese Kostenentscheidung ist selbständig (mit Berufung oder Revision) anfechtbar, wenn die Partei das vorangegangene Teilurteil angefochten hat. Möglich ist auch, dass das Sch. nur die Kostenentscheidung enthält.

ist das eine Instanz abschließende Urteil eines Rechtsstreits. Lit.: Schwer, Urteilsformel bei Teil-, Schluss- und Grundurteil, JA 1997,318

übliche Bezeichnung des letzten Teilurteils (auch nach Grundurteil oder Vorbehaltsurteil), das die Erledigung des Rechtsstreits abschließt. Schlussvortrag Plädoyer.

wird das Urteil genannt, in dem nach einem oder mehreren vorangegangenen Teilurteilen über den rechtshängig gebliebenen Rest des einen oder der mehreren Streitgegenstände entschieden wird.




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