Spezialhandlungsvollmacht

(§ 54 I HGB) ist die zu einzelnen zu einem Handelsgewerbe gehörigen Geschäften ermächtigende Handlungsvollmacht. Lit.: Hofmann, K., Vollmachten, 8. A. 2002

Handlungsvollmacht für alle Rechtsgeschäfte, die ein einzelnes konkret übertragenes Geschäft mit sich bringt.
Vollmacht, Handlungsvollmacht.




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