Steuerordnungswidrigkeitenverfahren

Das für die Ermittlung und Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten geregelte Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hierfür gelten grundsätzlich die allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG; Ordnungswidrigkeiten, OwiRecht), welche durch spezifische Regelungen der Abgabenordnung (AO) ergänzt und modifiziert werden (§§377 Abs. 2, 409 ff. AO). Danach sind im Wesentlichen auch die für das Steuerstrafverfahren relevanten Bestimmungen maßgebend.




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