Strafschärfungsgrund

ist ein Grund, eine Strafe zu schärfen. Strafzumessung

Strafrecht: Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle (z.B. §212 Abs. 2 StGB), insbesondere Regelbeispiele (z.B. §§ 243, 263 Abs. 3), die, anders als qualifizierende Tatbestandsmerkmale (Tatbestand), gern. § 12 Abs. 3 StGB für die Einteilung in Verbrechen und Vergehen außer Betracht bleiben. Sie werden nicht in den Schuldspruch aufgenommen.




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