Tarifausschlussklausel

ist die (fragwürdige) Klausel eines Tarifvertrags, die es dem Arbeitgeber verbietet, den anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern bestimmte tarifliche Vergünstigungen zu gewähren. Lit.: Hueck, A., Tarifausschlussklausel, 1966

Tarifvertrag.




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