Tatgericht

nennt man das Gericht, das (auch) über die Feststellung des Sachverhalts (Tatbestands) entscheidet, im Gegensatz zum Revisionsgericht, das nur über Rechtsfragen entscheidet und dabei den vom T. festgestellten Sachverhalt zugrundelegt. Tatortgericht bezeichnet die örtliche Zuständigkeit eines Strafgerichts auf Grund des Tatorts.




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