Teilakzept ist die zulässige Annahme eines Wechsels nur bezüglich eines Teils der Wechselsumme. Der Akzeptant haftet für diesen Teilbetrag auf Zahlung, während er für den Rest die Annahme verweigert, so dass insoweit Rückgriff (Wechselregress) gegen den Aussteller mangels Annahme möglich ist.
Weitere Begriffe : Blankowechsel | Hoffolgezeugnis | Emissionsgeschäft |
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