Tempo-30-Zone

Innerhalb von Zonen mit solchen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist es verboten, mit einem höheren als dem auf den Schildern angegebenen Tempo zu fahren, d.h. mit mehr als 30 km/h. Am Anfang des Bereichs ist das Verkehrszeichen "Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit" so aufzustellen, dass Autofahrer es bereits auf ausreichende Entfernung sehen. Außerdem muss es eventuell jenseits von Einmündungen oder Kreuzungen oder beidseitig davon aufgestellt werden, damit man es beispielsweise auch nach dem Einbiegen in den Bereich deutlich wahrnimmt. Das Zeichen "Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit" markiert den Schlusspunkt der Zone.

§ 45 Abs. 1c StVO Straßenverkehrsordnung
Fahrgeschwindigkeit.




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