Umzugskostenbeihilfe

Die Umzugskostenbeihilfe war ein Teil der Mobilitätshilfe als Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III (vgl. § 53 II Nr. 3 d SGB III a. F.). Entsprechende Leistungen können seit dem 1. 1. 2009 aus dem Vermittlungsbudget (§§ 45 ff. SGB III) gewährt werden.




Vorheriger Fachbegriff: Umzugskosten | Nächster Fachbegriff: Umzugskostenpauschale


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen