Unbebaute Grundstückeunterliegen bei Vermietung oder Verpachtung keiner Preisbindung mehr und geniessen keinen Mieterschutz. Bei Überlassung eines landwirtschaftlichen Grundstücks kann Grundstückspacht vorliegen, auf welche das Landpachtgesetz anzuwenden ist.
Weitere Begriffe : Einbringung von Sachen bei Gastwirten | Regel der intermittierenden Verstärkung | Schankanlagen |
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