Unfallhelfer

Sogenannte „Unfallhelfer“ bewegen sich häufig im juristischen Grenzbereich. Sie nutzen die Tatsache, daß die durch Unfälle Geschädigten infolge langwieriger Überprüfung oft sehr lange auf Schadensersatz warten müssen. Sie bieten rasche Hilfe an, deren Kosten aber meistens überhöht sind. Ein „Unfallhelferring“ besteht in der Regel aus einem Abschleppbetrieb, einer Reparaturwerkstatt, einer Mietwagenfirma, einer Finanzierungsgesellschaft oder finanzierenden Bank, einem Kfz-Sachverständigen und einem Rechtsberater.




Vorheriger Fachbegriff: Unfallhaftpflichtrecht | Nächster Fachbegriff: Unfallkasse


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen