Verbannung

im Mittelalter eine Form der Friedlosigkeit: der Verbannte wurde aus Stadt und Land verwiesen. Acht, Bann. - Heute: Siehe auch: Ausweisung.

ist in der Rechtsgeschichte die Bestrafung mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft durch Vertreibung aus dem von dieser Gemeinschaft beanspruchten Gebiet. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005




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