Verfallsklausel

ist die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass der Schuldner bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung einer Verpflichtung seine Rechte verliert.




Vorheriger Fachbegriff: Verfallklausel | Nächster Fachbegriff: Verfallspfand


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen