Verkehrswacht

Die Landesverkehrswachten sind gemeinnützige Vereine, deren Hauptaufgabe verkehrspädagogischer Art ist (Verkehrserziehung, besonders in Schulen usw.), die aber ferner auch - die amtlichen Stellen unterstützend und beratend - auf die Abstellung von Mängeln im Straßenzustand und bei Fahrzeugen, die richtige Beschilderung und die verkehrsgerechte Überwachung, aber auch Erleichterung des Verkehrs hinwirken. In Schulungsvorträgen macht sie auf besondere Gefahren des Straßenverkehrs und die Möglichkeiten, sich vor ihnen zu bewahren, aufmerksam. Die Finanzierung der Verkehrswacht erfolgt vor allem durch Zuschüsse von Bund und Ländern sowie durch in Strafverfahren auferlegte Geldbußen.

In den Jahren 1924/25 schlossen sich erstmals zur Unterstützung der staatlichen Organe zur Hebung der Verkehrssicherheit an verschiedenen Orten Personen zusammen, die sich Verkehrswachten nannten, sich dann verhältnismässig schnell in Landesverbänden organisierten, die ihrerseits die "Deutsche Verkehrswacht e. V." Berlin bildeten. Diese wurde samt ihren Untergliederunggen 1937 vom NSKK übernommen. Seit 1949/50 hat sich die Verkehrswachtbewegung schnell wieder ausgebreitet und führte zur Gründung der Bundesverkehrswacht. Mitglieder der Bundesverkehrswacht sind die 11 Landesverkehrswachten der BRD; letztere sind untergliedert in Bezirks-, Kreis- oder Stadt- (Orts-)Verkehrswachten. Aufgabe der Verkehrswacht ist es vor allem, Verkehrsteilnehmern richtiges Verhalten im Strassenverkehr nahezubringen, insbes. auch sich um die Verkehrserziehung in den Schulen zu bemühen, Behörden auf mangelhafte Gesetze, Verordnungen, gefährliche Strassen, aufmerksam zu machen. - a. Strassenwacht.




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