Vollstreckungsmissbrauch

liegt vor, wenn ein Vollstreckungstitel ausgenutzt wird, der etwa für einen sittenwidrigen Anspruch erlangt worden ist (z.B. wenn eine Monopolstellung ausgenützt wurde); der "Schuldner" kann sich gegen die Vollstreckung im Klagewege wenden und bei Durchführung der Vollstreckung Schadensersatz verlangen, § 826 BGB.




Vorheriger Fachbegriff: Vollstreckungsmaßnahme | Nächster Fachbegriff: Vollstreckungsorgan


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen