Wartung

Bremse, Überwachung. Kraftfahrzeughalter und -führer sind für den ordnungsgemäßen, insbesondere betriebssicheren Zustand des Kraftfahrzeugs verantwortlich. Soweit sie diesen regelmäßig durch anerkannte Fachkräfte (Kraftfahrzeugwerkstätten, Angestellte größerer Unternehmen mit Spezialausbildung) überwachen lassen, genügen sie ihrer Pflicht, andernfalls setzen sie sich der Gefahr aus, für den einem anderen Verkehrsteilnehmer zugefügten, durch einen Mangel des Fahrzeugs bedingten Schaden zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Von privater Eigenüberwachung ist daher dringend abzuraten, da sie erfahrungsgemäß nicht geeignet ist, versteckte Mängel zu entdecken (besonders an der Bremsanlage).
Für die Frage, wie oft ein Kraftfahrzeug auf seine Betriebssicherheit zu überprüfen ist, geben die Wartungsempfehlungen der Herstellerfirmen Richtlinien. Eine von einem Automobilwerk autorisierte Großhändlervertretung mit Kundendienst ist grundsätzlich als zuverlässig anzusehen. Beauftragt der Halter eine zuverlässige Reparaturwerkstätte damit, sein Kraftfahrzeug ständig auf die Betriebssicherheit zu überprüfen, dann genügt er damit seiner Überwachungspflicht. Wird die Inspektion im eigenen Betrieb von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, so müssen diese sorgfältig ausgewählt, erprobt sein und im Einzelfall gelegentlich überwacht werden. Halter und Fahrer werden durch von ihnen veranlaßte regelmäßige Überwachung allerdings nicht von der Verpflichtung frei, bei zwischen den einzelnen Vorführungsterminen erkannten Mängeln das Fahrzeug sofort in betriebssicheren Zustand versetzen zu lassen.




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