Wassersicherstellungsgesetz

regelt die Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung an Trink- und Brauchwasser, die Abwasserbeseitigung und das Ablassen von Wasser aus Stauanlagen im Spannungs- und Verteidigungsfall. Es ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen über Vorsorgemassnahmen.

ist das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung. Lit.: Such, W./Keil, R., Wassersicherstellungsgesetz, 1994

Sicherstellungsgesetze.




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