WerkstudentAnders als beim Praktikantenverhältnis liegt der Tätigkeit eines Studenten zwecks Gelderwerbs in den Semesterferien usw. in jedem Fall ein echtes Arbeitsverhältnis zugrunde. Es bestehen aber steuerrechtl. und sozialversicherungsrechtl. Besonderheiten.
Weitere Begriffe : Gläubigerbegünstigung | Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | Nebentätigkeit |
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