Widerspruchslösung

Vom BGH in st. Rspr. (BGHSt 38, 214; 50, 272) vertretener revisionsrechtlicher Grundsatz, wonach der Verwertung einer Aussage des Angeklagten, die unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze der §§136 Abs. 1, 163a Abs. 4 S. 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG im Ermittlungsverfahren erlangt worden ist, in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu widersprechen ist, um den Verstoß mit der Verfahrensrüge in der Revision erfolgreich rügen zu können.




Vorheriger Fachbegriff: Widerspruchsklage | Nächster Fachbegriff: Widerspruchsrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen