„Wie besehen“ („Wie besichtigt“)

Gewährleistung (1 c).

Mängelhaftung. Vertragsklausel beim Kraftfahrzeugbrief.

dagegen nur Ausschluss für bei Besichtigung wahrnehmbare Fehler. In beiden Fällen ist Haftungsausschluss insoweit nichtig, wie der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt, § 476 BGB.




Vorheriger Fachbegriff: „ultima ratio”-Prinzip | Nächster Fachbegriff: „Wie die Sache steht und liegt“


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen