Wohnumfeldverbesserung

Im Sozialrecht :

Die Wohnumfeldverbesserung gehört zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Um eine häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern oder um den Pflegebedürftigen (Pflegebedürftigkeit) eine selbständige Führung des Lebens zu ermöglichen, kann (Ermessen) die Pflegekasse Zuschüsse zu Massnahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes gewähren (§40 Abs. 4 SGB XI). Zu diesen Massnahmen gehören sowohl technische Hilfen (bauliche Massnahmen (wie etwa Installation einer ebenerdigen Dusche). Die Zuschüsse der Pflegekasse dürfen maximal 2667 € je Massnahme betragen (§ 40 Abs. 4 S. 3 SGB XI). behindertengerechte Wohnung, Wohnungshilfe




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