Wohnungsverkauf

Wenn ein Vermieter Wohnungen oder Häuser verkauft, welche zum Zeitpunkt der Veräußerung vermietet sind, geht zum Schutz des Mieters das Mietverhältnis kraft gesetzlicher Bestimmungen auf den neuen Eigentümer über.
Folgen des Vermieterwechsels
Der gesetzlich vorgeschriebene Vermieterwechsel verpflichtet den Mieter keineswegs dazu, einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter abzuschließen, obwohl das in der Praxis häufig verlangt wird.
Im Übrigen kann der Erwerber seine Rechte als Vermieter erst dann geltend machen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dies gilt insbesondere für eine Kündigung, aber auch für eine Mieterhöhung. Nach dem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer die Nebenkostenabrechnung für die noch laufende Abrechnungsperiode erstellen und dabei sämtliche Vorauszahlungen des Mieters berücksichtigen, auch wenn ein Teil davon noch an seinen Vorgänger gezahlt wurde. Hinsichtlich der Mietkaution muss sich der neue Eigentümer ebenfalls an seinen Vorgänger wenden, der ihm die Kaution auszuhändigen hat, eventuell abzüglich noch offener Forderungen an den Mieter. In dem Fall kann der Erwerber verlangen, dass der Mieter die Kaution wieder auffüllt.

§§ 571 ff. BGB
Siehe auch Immobilienverkauf, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietvertrag




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