Zahlungsbefehl

frühere Bezeichnung für Mahnbescheid.

bedingte, auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht ausgesprochene schriftliche Aufforderung an den Schuldner, den Gläubiger zu befriedigen oder bei berechtigten Einwendungen Widerspruch beim Gericht innerhalb einer bestimmten Frist zu erheben. Der Z. muss die Parteien, einen bestimmten Betrag und den Grund des Anspruchs bezeichnen. Wird Widerspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Erfolgt kein Widerspruch, wird auf Antrag Vollstreckungsbefehl erteilt, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Mahnverfahren.

Mahnverfahren.

Im Arbeitsrecht:

ist ersetzt durch den Mahnbescheid -4 Mahnverfahren.

(seit 1977) Mahnbescheid

war die frühere Bezeichnung für den Mahnbescheid (Mahnverfahren; s. dort auch über den europäischen Z.).




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