Zentraler Kapitalmarktausschuss

Dem seit 1957 bestehenden Z.K. gehören Vertreter von im Emissionsgeschäft tätigen Banken, der Bundesbank sowie der Bundesregierung an. Das Gremium spricht Empfehlungen zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand und des privaten Sektors aus, um eine Überlastung des Kapitalmarktes durch Neuemissioinen zu verhindern.




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