Ziviler Bevölkerungsschutz eigentlich: Schutz der Zivilbevölkerung. Teil der zivilen Verteidigung, der Massnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen vorbereitet und im Verteidigungsfall trifft. Wichtigste Aufgaben: Katastrophenschutz, Aufenthaltsregelung, Selbstschutz, Warn- und Alarmdienst zur Sammlung von Gefahrenmeldungen und zur Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen, Schutzbau und Schutz des Kulturgutes. Die 3 ersteren geregelt im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, letztere im 1. Gesetz über Massnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung.
Weitere Begriffe : Bergwerkseigentum | Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben | Telekommunikationsüberwachungsverordnung |
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