Alleinerziehende

Familie

Betreuungsfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen.

erhalten für ihre Kinder steuerliche Vergünstigungen; Halbfamilie, steuerlich; Entlastungsbetrag.

Im Sozialrecht :

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten allein Erziehende für einen längeren Zeitraum als andere Versicherte Kinderpflegekrankengeld. Allein Erziehende erhalten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Mehrbedarfszuschlag (§§21 Abs. 2 SGB II, 30 Abs. 3 SGB XII). Anspruch auf den Mehrbedarfszuschlag haben Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Unerheblich ist, ob es sich hierbei um die eigenen Kinder des Hilfesuchenden handelt. Der Mehrbedarfszuschlag beträgt 36 % der massgebenden - d.h. beim erwerbsfähigen Hilfebedürftigen anzuwendenden - Regelleistung bzw. des massgebenden Regelsatzes, wenn Leistungsberechtigte mit einem Kind unter 7 oder zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt (§21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II). Ergibt sich dadurch ein höherer Mehrbedarf, dass je Kind - einschliesslich jener, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben - 12% der Regelleistung berechnet werden, ist dieser höhere Mehrbedarf, höchstens jedoch 60% der massgebenden Regelleistung anzusetzen (§21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). In der Sozialhilfe kann der Mehrbedarfszuschlag im Einzelfall abweichend festgesetzt werden.




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