Bachelor

B. ist ein Hochschulgrad, der ursprünglich im angelsächsischen Sprachraum vergeben wurde. Nach § 19 HRG (Hochschulrahmengesetz, 3) können an den Hochschulen Studiengänge erprobt werden, die zum Bachelor- oder Bakkalaureusgrad führen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Im Rahmen des Bologna-Prozess wird der B. künftig der Regelabschluss des ersten Zyklus des i. d. R. 5-jährigen Studiums sein. Am Ende des Studiums steht der Master.




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