Bundesjustizministerium

(BJM) ist die oberste Bundesbehörde der Justiz, zu dessen Geschäftsbereich die Bundesgerichte gehören. Das B. wirkt durch Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen wesentlich bei der Gesetzgebung des Bundes mit. Ihm steht die Dienstaufsicht über die ordentlichen Bundesgerichte zu. Lit.: Eller, P., Der Umzug, 2002

Das B. ist die oberste Bundesbehörde für den Bereich der Justizverwaltung. Ihm obliegt die Dienstaufsicht über die ordentliche Gerichtsbarkeit des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesanwaltschaft) und die Bearbeitung der diese betreffenden Personal- und Haushaltsangelegenheiten. Eine wesentliche Aufgabe ist ferner die Mitwirkung an der gesamten Gesetzgebung des Bundes (einschl. der Mitprüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen der übrigen BMin.). Die daneben bestehende Prüfungsbefugnis des Nationalen Normenkontrollrates bleibt dadurch unberührt (s. Normenkontrolle, 4). Zum Geschäftsbereich des B. gehören auch Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundespatentgericht, ferner die Rechtsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer (Rechtsanwalt, 3). Ab 2007 übernimmt ein neugeschaffenes Bundesamt für Justiz in Bonn nichtministerielle Aufgaben des B. und das Bundeszentralregister (Strafregister).




Vorheriger Fachbegriff: Bundesjustizamt | Nächster Fachbegriff: Bundeskabinett


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen