Bundesländer

Gliedstaaten eines Bundesstaates. Vom GG nur „Länder" genannt.

die Gliedstaaten des Bundesstaates, im GG nur "Länder" genannt: B. der Bundesrepublik Deutschland sind: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein; West-Berlin wird weitgehend auch als Bundesland behandelt. Bundesrat.

. Der Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland ist in 11 Länder gegliedert: Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland u. Schleswig-Holstein.
Eine Sonderstellung nimmt Berlin ein. Nach dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.5.1949 darf Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten u. auch nicht durch den Bund "regiert" werden; diese Vorbehalte der Westmächte sind durch den Deutschlandvertrag aufrechterhalten geblieben. Daraus ergibt sich: Die organisatorische Einbeziehung der Stadt in die Bundesrepublik ist suspendiert. Doch gilt das GG in Berlin jedenfalls insoweit, als es Grundrechtsnormen enthält. Berliner Abgeordnete im Bundestag werden nicht direkt vom Volk, sondern vom Abgeordnetenhaus gewählt; sie haben im Bundestag ebensowenig Stimmrecht wie die Berliner Vertreter im Bundesrat. Bundesgesetze finden keine unmittelbare Anwendung in Berlin; sie müssen vom Abgeordnetenhaus besonders in Kraft gesetzt werden. Das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin v.
3. 9.1971 garantiert den unbehinderten Zugang nach West-Berlin, erhält die Bindungen an die Bundesrepublik aufrecht u. verpflichtet alle Beteiligten zur Beseitigung von Spannungen sowie zu jeglichem Verzicht auf Gewalt.

ist das einzelne Land der Bundesrepublik. Lit.: Handbuch der deutschen Bundesländer, hg. v. Esche, F./Hartmann, J., 3. A. 1997

ist eine verbreitete, aber dem Sprachgebrauch des GG nicht entsprechende Bezeichnung für die Länder der BRep.




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