Gehalt

das Arbeitsentgelt des Angestellten.

Im Arbeitsrecht:

Arbeitsentgelt.

ist im Recht der Dienstleistungen das Entgelt für die Tätigkeit der Beamten und Angestellten. Es ist Gegenleistung. Ihm entspricht im Arbeitsverhältnis der Lohn der Arbeiter. Lit.: Zander, E., Handbuch der Gehaltsfestsetzung, 5. A. 1990; Hanau, P./Arteaga, M., Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung, 1999




Vorheriger Fachbegriff: Gehörsrüge | Nächster Fachbegriff: Gehaltsanspruch


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen