Genossenschaftsregister Beim Amtsgericht geführtes Register, in dem jede Genossenschaft ein eigenes Registerblatt erhält. Jedermann kann gebührenfrei Einsicht nehmen. Eingetragen werden: Firma, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft, die Vorstandsmitglieder und deren Vertretungsbefugnis, die Haftsumme sowie die Höchstzahl der Geschäftsanteile, die ein einzelnes Mitglied haben kann. Änderungen des Statuts der Genossenschaft werden erst mit der Eintragung in das G. wirksam. Ausser dem G. wird ein Verzeichnis über die Mitglieder der Genossenschaft geführt (Genossenliste), Eintragungen in das G. und die Genossenliste sind gebührenfrei. Einrichtung und Führung des G.s richtet sich nach der Genossenschaftsregisterverordnung.
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