LandesexekutiveAusführung der Bundesgesetze durch Landesbehörden, nach dem GG der Regelfall, auch Bundesauftragsverwaltung; Gegensatz: bundeseigene Verwaltung. 
  
   
 Weitere Begriffe : Mängelrecht | Weisungen und Zeichen | Ordnung, öffentliche  | 
					      
      			      				
 
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