Luftverkehrsordnung

vom enthält Verkehrsregeln für die Luftfahrt. -

Die LuftVO (Luftfahrtrecht) regelt die Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr, die allgemeinen Flugregeln, die Sichtflug- und die Instrumentenflugregeln. Dazu gehören die Vorschriften für die Ordnung im Luftraum, den Flugbetrieb auf Flugplätzen, die Vermeidung von Zusammenstößen, Kunstflug, Schleppflug, Wolkenflug mit Segelflugzeugen sowie Gefahrenmeldungen. S. a. Flugsicherung.




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