NATO

(engl. Abk. für: North Atlantic Treaty Organization = Nordatlantikpakt-Organisation); Verteidigungsbündnis von 16 westlichen Staaten (USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland und weitere Staaten Westeuropas). Organe der NATO sind der Nordatlantikrat, der Militärausschuß und das Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (Shape). Die Rechtsstellung der Truppen der Mitgliedsstaaten in den Aufnahmestaaten regelt das Truppenstatut.

, Abkürzung für North Atlantic Treaty Organization (= Nordatlantikvertrag). Der Vertrag ist ein Verteidigungsbündnis, das am 4.4.1949 zwischen Belgien, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, USA geschlossen wurde. 1951 traten ihm Griechenland u. die Türkei, 1955 die BRD bei. Frankreich ist 1966 aus den integrierten militärischen Stäben der NATO ausgeschieden. - Nach dem Vorspruch dient der Vertrag der gemeinsamen Verteidigung der Vertragspartner, der Erhaltung des Friedens und der Sicherheit. Die Organe der NATO sind u. a.: Nordatlantikrat (bestehend aus Vertretern der Mitgliedsstaaten), Militärausschuss (bestehend aus den Generalstabschefs der Mitgliedsstaaten), Hauptquartier der Alliierten Mächte, Regionale Oberkommandos. Die Rechtsstellung der NATO-Truppen ist durch das NATO-Truppenstatut u. den dazu getroffenen Zusatzabkommen geregelt.

= North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantikpakt- Organisation). Die NATO - mit Sitz in Brüssel - ist ein Verteidigungsbündnis Westeuropas u. Nordamerikas gegen die Bedrohung durch die kommunistisch regierten Staaten Osteuropas. Gründungsmitglieder waren 1949 Belgien, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal u. die USA. 1951 schlossen sich Griechenland u. die Türkei an. Durch die Pariser Verträge von 1955 wurde die Bundesrepublik als gleichberechtigtes Mitglied in die westliche Verteidigungsgemeinschaft eingegliedert. 1982 hat Spanien seinen Beitritt erklärt, der 1986 durch Volksabstimmung bestätigt wurde. Doch ist Spanien nicht in die gemeinsame militärische Organisation integriert, aus der sich Frankreich bereits 1966 unter de Gaulle gelöst hat. Durch das Zustimmungsgesetz zum Nordatlantikvertrag von 1955 (Ratifizierung) hat die Bundesrepublik Hoheitsrechte auf die NATO übertragen u. einen gemeinsamen Oberbefehl über einen wesentlichen Teil ihrer Streitkräfte anerkannt (Art. 241, IIGG). Auf der Grundlage dieses Gesetzes war die Bundesregierung berechtigt, der Ausrüstung der in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte mit nuklearbestückten Mittelstreckenraketen zuzustimmen; sie bedurfte dazu keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung (BVerfG). - Organe der NATO sind der Nordatlantikrat, bestehend aus den Vertretern der Mitgliedstaaten, der Ausschuss für Verteidigungsplanung, dem gleichfalls Vertreter sämtlicher Mitgliedstaaten angehören, sowie der aus den Generalstabschefs der Mitgliedstaaten gebildete Militärausschuss, dem das Alliierte Oberkommando Europa (SHAPE) unterstellt ist. Die Rechtsstellung der in der Bundesrepublik stationierten Truppen der NATO- Staaten, ihrer Angehörigen u. des nicht-deutschen Zivilpersonals ist durch das NATO-Truppenstatut u. die es ergänzenden Zusatzabkommen geregelt. Es behandelt insbes. Fragen der Strafgerichtsbarkeit u. der zivilrechtlichen Haftung der Entsendestaaten für Stationierungsschäden.

, NATO, North Atlantic Treaty Organization, Nordatlantische Bündnisorganisation der (2004 26) Staaten Belgien, Bulgarien (2004), Dänemark, Deutschland (1955), Estland (2004), Frankreich, Griechenland (1951), Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen (1999), Portugal, Rumänien (2004), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1982), Tschechien (1999), Türkei (1951), Ungarn (1999) und Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. 4. 1949. Lit.: Williams, P., North Atlantic Treaty Organization, 1994; Greiner, C., Die NATO als Militärallianz, 2003

Nordatlantikpakt.

Nordatlantikvertrag.




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